Foto: SeeyouCU/Wikimedia(CC BY-SA 3.0)

ISP-News Februar 2021

Das Lieferkettengesetz kommt

Eine gute Nachricht: Letzte Woche hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss für ein deutsches Lieferkettengesetz geeinigt. Allerdings wäre ein wirkungsvolleres Gesetz möglich gewesen. So soll das Lieferkettengesetz ab 2023 zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden gelten, ein Jahr später dann für alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Besonders enttäuschend: Die Bundesregierung verzichtet auf eine zivilrechtliche Haftung. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen haben auch in Zukunft kaum eine Möglichkeit, Unternehmen hierzulande gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. Immerhin erhalten NGOs und Gewerkschaften erweiterte Klagerechte und können Betroffene vor deutschen Gerichten vertreten. Dennoch fehlt so aus unserer Sicht der wichtigste Baustein für ein wirksames Lieferkettengesetz. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf. Umso wichtiger ist es, dass in Zukunft eine Behörde prüfen wird, ob sich Unternehmen an ihre Sorgfaltspflichten halten. Verstößt ein Unternehmen gegen seine Pflichten, kann die Behörde Bußgelder verhängen und das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Das ist ein großer Fortschritt zu den bisherigen freiwilligen Ansätzen.

Mit tausenden Unterschriften, zahlreichen Aktionen, Veranstaltungen und Gesprächen mit Politiker*innen hat die Initiative Lieferkettengesetz in einem breiten Bündnis dafür gesorgt, das Lieferkettengesetz auf die politische Agenda zu setzen. Die Initiative ist ein Zusammenschluss aus 124 zivilgesellschaftlichen Organisationen, dem auch die ISP und Bergbaukampagne angehören. Mit einem Online-Seminar, einer eigenen Stellungnahme und der Beteiligung an vielen lokalen Aktionen hat die Infostelle mit Beispielen aus Peru zur Arbeit und zum Erfolg der Initiative beigetragen.


Kampagne Bergbau Peru: Hauptversammlung bei Aurubis – Peruanische Bezugsquellen für importiertes Kupfer weiter unbekannt

Die Hamburger Kupferschmelze Aurubis AG bezieht den Großteil ihres Kupferkonzentrats aus Ländern wie Chile, Peru und Brasilien. Aus Peru stammt rund ein Viertel des nach Deutschland importierten Kupfers. Daraus lässt sich schließen, dass die Aurubis AG den größten Teil davon verarbeitet. Aber der Konzern legt die konkreten Lieferanten nicht offen und zieht sich dabei immer wieder auf „Wettbewerbs- und Vertragsgründe“ zurück.

In vielen Kupferabbaugebieten Perus kommt es zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen Umweltauflagen. Seit Jahren werden hohe Schwermetallgehalte in der Umwelt und bei den Menschen selbst gemessen, wie zum Beispiel in Cerro de Pasco, La Oroya und Espinar. Die gesundheitlichen Folgen sind bedenklich, und durch die Umweltverschmutzung werden die Lebensgrundlagen der betroffenen Bevölkerung zerstört. Proteste gegen umstrittene Projekte oder Forderungen nach Entschädigung werden immer wieder unter Beteiligung der Sicherheitskräfte der Minenbetreiber gewaltsam unterdrückt. Im Sommer 2020 kam es z.B. zu gewalttätigen Ausschreitungen und willkürlichen Verhaftungen, weil der Betreiber der Mine Tintaya-Antapaccay in der Provinz Espinar (Region Cusco) sich der Auszahlung einer einmaligen Corona-Hilfe an die Bevölkerung aus einem regionalen Entwicklungsfonds widersetzte.

Doch ohne genauere Informationen zu den Bezugsquellen von Aurubis ist nicht klar, ob und in welchen Fällen das Unternehmen eine Mitverantwortung trägt. Transparenz in der Lieferkette würde uns ein Instrument in die Hand geben, Druck auf das Unternehmen auszuüben. Die Forderungen unserer Partner vor Ort, die Menschenrechte zu achten, die Umwelt zu schützen und Entschädigungen zu leisten, erhielten damit ein anderes Gewicht, auch hier in Deutschland. Wir meinen, die deutsche Öffentlichkeit hat ein Recht auf diese Informationen, nicht zuletzt auch die Aktionäre.

Zur Hauptversammlung am 11. Februar 2021 haben wir uns daher gemeinsam mit dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, der Christlichen Initiative Romero (CIR), der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und Goliathwatch an der Formulierung der Gegenanträge zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat beteiligt. Bei der virtuell stattfindenden Hauptversammlung wurden unsere Fragen, die wir im Vorfeld eingereicht hatten, nicht zufriedenstellend beantworten. Zur Zertifizierung von peruanischen Zulieferern mit dem neuen „Copper Mark“-Siegel erhielten wir lediglich eine allgemeine Antwort, welche Minen dies sind (in Peru bisher nur Cerro Verde), aber erfuhren nicht, ob Aurubis von dort Kupfer kauft. Ähnlich bei unserer Frage zu Corona-Schutzmaßnahmen und den Vorkommnissen in Espinar: Aurubis sei mit seinen Zulieferern im Dialog, konkrete Informationen zu einzelnen Zulieferern könnten jedoch aus Wettbewerbs und Vertragsgründen nicht gegeben werden.

Hier geht es zu unserer gemeinsamen Pressemitteilung.

Gegenanträge: https://www.kritischeaktionaere.de/aurubis/gegenantraege-2021-48-3/

Fragen an den Vorstand der Aurubis AG: https://www.kritischeaktionaere.de/aurubis/kupfer-lieferkette-umweltschutz-menschenrechte-bilanzgewinn-und-unternehmensgeschichte-unsere-fragen-an-den-aurubis-konzern/


Menschenrechtsverteidiger im Konflikt Tía María zu Haftstrafen verurteilt – Stellungnahme der Plataforma Europa Perú

Der Gerichtsspruch geht zurück auf die Proteste von Bauern gegen das geplante Kupferprojekt Tía María (Valle del Tambo, Arequipa) im Jahr 2015. Bereits 2009 hatten sich mehr als 90 Prozent der Bevölkerung gegen dieses Projekt in einer der wichtigsten landwirtschaftlichen Zone Perus ausgesprochen. Jetzt, fünf Jahre später, wurden zwei Anführer der sozialen Bewegungen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt: Jesús Mariano Cornejo Reynoso, Präsident des Wassernutzerverbandes von Valle del Tambo zu 7 Jahren und 4 Monaten sowie Jaime de la Cruz, Ex-Bürgermeister des Bezirks Deán Valdivia zur 12 Jahren und 4 Monaten.

Begründet wurde das Urteil mit Aktivitäten von Protestierenden, zu denen es im Rahmen der Ausschreitungen bei den Protesten kam. Jedoch ist es nach peruanischem Recht nicht zulässig, Anführer von sozialen Bewegungen für Aktionen von Einzelpersonen haftbar zu machen. Ein breites Bündnis von NGOs in Peru fordert daher die Aussetzung des Urteils bis zu einer Entscheidung in zweiter Instanz. „Wir betrachten dieses Urteil als repressiven Akt, um den Einsatz für die Umwelt und die Landwirtschaft im Valle de Tambo zu diskreditieren und dadurch Druck auszuüben, um das Projekt Tía María durchzusetzen”, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der Coordinadora Nacional de Derechos Humanos (CNDDHH) und zahlreicher anderer peruanischer Organisationen. Es sei auch wichtig, das Urteil zu revidieren, um einer weiteren Eskalation vorzubeugen. Die sozialen Spannungen sind bereits sehr hoch, nicht zuletzt weil bereits sechs Personen bei Zusammenstößen mit Ordnungskräften in diesem Konflikt zu Tode kamen und diese Fälle bis heute straffrei blieben.

Die Kampagne Bergbau Peru und die Informationsstelle Peru e.V. haben die Stellungnahme der CNDDHH mit unterzeichnet und unterstützen diese Forderungen auch gemeinsam mit anderen europäischen Organisationen in einer Stellungnahme der Plataforma Europa Perú (PEP), die wir auch an die Deutsche Botschaft in Peru geschickt haben:

„Wir als europäische Organisationen sind besorgt, dass mit Urteilen wie diesen die Arbeit von Verteidiger*innen von Umwelt- und Menschenrechten torpediert und das Recht auf Protest ausgehebelt wird.

Wir fordern von den peruanischen Behörden, dass

  • die Haftstrafe bis zu einer Entscheidung in zweiter Instanz ausgesetzt wird.
  • die Kriminalisierung der sozialen Prozesse endet und diskriminierende Urteile und Anfeindungen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen aufhören.
  • die bis heute straffrei gebliebenen Menschenrechtsverletzungen durch Ordnungskräfte untersucht werden. Allein beim Konflikt im Jahr 2015 kamen sechs Personen ums Leben, wurden Hunderte verletzt, Hunderte angeklagt sowie Dutzende verurteilt.
  • die Menschenrechte garantiert werden, insbesondere das Recht auf Verteidigung der eigenen Rechte, des verfassungsmäßigen Rechts auf Protest und der umfassende Schutz des Einsatzes für die Umwelt.“

Die komplette Stellungnahme der PEP (auf Spanisch) kann hier nachgelesen werden.

Über die Proteste gegen das Bergbauprojekt Tía María haben wir im InfoPeru mehrfach berichtet, zuletzt in einem Beitrag im August 2019.

Leider konnten die Stellungnahmen und Forderungen nichts erreichen: Am 29. Januar wurde das Urteil in zweiter Instanz bestätigt.