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Montesinos-Konten ohne Ende

Während die Korruption im Justizwesen die peruanische Bevölkerung empört, gibt es auch einen kleinen Erfolg zu vermelden: 18 Jahre nach Aufdeckung der Montesinos-Konten in der Schweiz, erhält Peru Geld zurück.

Die zehnjährige Präsidentschaft von Alberto Fujimori (1990 – 2000) hinterließs Peru mit einem rechtsstaatlichen Scherbenhaufen. Die Ausmaße davon wurden der breiten Öffentlichkeit im September 2000 vor Augen geführt, als die erste Videoaufnahme auftauchte, die zeigte, wie ein Kongressmitglied Bestechungsgeld akzeptierte. Aufgenommen wurde die durchgesickerte Szene damals von Vladimiro Montesinos, der solche Videos wohl als Druckmittel gegenüber den Gefilmten benutzte.

Montesinos war de facto der Geheimdienstchef unter Präsident Fujimori. Er entwarf ein korruptes und brutales System, das hauptsächlich darauf abzielte, politische Gegner des Präsidenten zu entmachten, staatliche Institutionen zu unterwandern, öffentliche Gelder abzuzweigen und sich an illegalen Geschäften mit Waffen und Drogenhändlern zu bereichern. Bis zum Schluss der Veröffentlichungen sollten über 700 solcher „Vladivideos“ den Peruanern die Größenordnung des Skandals aufzeigen.

Wieviel Geld Fujimori und Montesinos genau beiseite geschafft haben, ist unbekannt, doch Schätzungen gehen von rund 6 Milliarden US-Dollar aus. Indes beschäftigt die Rückgewinnung der identifizierten Gelder die peruanische Justiz bis heute. In der Anfangseuphorie des Kampfes gegen die Korruption zu Beginn des Jahrtausends gelang es Peru, über 90 Millionen US-Dollar von der Schweiz zurückzuführen. Danach wurde es aber still um die Gelder in der Schweiz, die eigentlich Peru gehörten. Erst 10 Jahre später nahm die Rückführung wieder Fahrt auf.

Im August 2018 wurde nun bekannt, dass die Schweiz bald 15 Millionen US-Dollar aus einem gesperrten Konto an Peru überweisen wird. Die Rückführung wurde möglich, nachdem Alberto Venero, einer von Vladimiro Montesinos‘ wichtigsten Komplizen und Inhaber des Schweizer Kontos, nach langjährigen ergebnislosen Untersuchungen der peruanischen Behörden einem außergerichtlichen Deal zugestimmt hat.

Die Person Venero nahm eine zentrale Rolle in Montesinos‘ Machenschaften ein. So soll er zahlreiche Briefkastenfirmen betrieben haben und über Jahre hinweg an der Unterschlagung von Geldern aus der Pensionskasse der peruanischen Armee beteiligt gewesen sein. Eine später eingesetzte Kommission des peruanischen Kongresses schätzte, dass im Rahmen allein dieses Komplottes rund 300 Millionen US-Dollar versumpften.

Die nun im Raume stehende Rückführung der 15 Millionen Dollar beruht auf einem „Deal“ zwischen Venero und der peruanischen Staatsanwaltschaft. Darin wurde vereinbart, dass von den insgesamt 17 Millionen US Dollar, die seit 2001 auf dem Schweizer Konto eingefroren liegen, Venero deren zwei behalten darf und der Rest an Peru zurückfliesst. Im Gegenzug dazu wird die Untersuchung in Bezug auf dieses eine Konto eingestellt. Auf die über 30 weiteren offenen Strafuntersuchungen gegen Venero hat die Vereinbarung keinen Einfluss.

Diese Art von außergerichtlicher Vereinbarung ist für Peru ein Novum. Im internationalen Vergleich hingegen werden seit langem die wenigsten grossen Korruptions- oder Geldwäschereifälle noch per Strafurteil im herkömmlichen Sinne beendet. Die Gründe hierfür liegen mitunter in den Möglichkeiten, kriminelle Machenschaften zu kaschieren, die sich im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung eröffnet haben. Im aktuellen Beispiel um Venero wurde unter anderem eine panamaische Briefkastenfirma mit Konto in der Schweiz benutzt. Um in solchen Fällen ein Strafurteil für Korruption oder Geldwäscherei zu erlangen, müssten Strafverfolger den Geldfluss nachweisen können. Dazu müsste es ihnen jedoch gelingen, in verschiedensten Ländern teilweise jahrzehntealte Beweisstücke aufzufinden, wozu sie sich durch Strohmänner, Bankgeheimnisse und undurchsichtige Firmenkonstrukte navigieren müssten. Die Verteidigung andererseits weiß den Prozess mit allen möglichen Rechtsmitteln zu verzögern, bis die Verjährung droht.

Aufgrund dieser Probleme ist eine lückenlose Aufdeckung von Verbrechen oft jenseits der Möglichkeiten der Strafverfolgung, weshalb Verurteilungen ausbleiben. Übrig bleiben Deals, wie nun auch Venero einen abgeschlossen hat.

Angesichts der viel kürzeren Verfahrensdauer und wegen Kostenersparnissen ist ein Deal meist auch bei der Verteidigung beliebt. Im Gegenzug für die Kooperation winken dem Verdächtigen Strafminderungen und das Fallenlassen einzelner Anklagepunkte. Kritiker sagen allerdings, dass die Justiz ihrem Auftrag der Wahrheitsfindung so nicht vollends entsprechen kann. Ausserdem wird auch die Übereinstimmung mit dem Gerechtigkeitsgedanken teilweise hinterfragt. Eine greifbarere Gefahr liegt darin, dass bei zu großem Verhandlungsspielraum und fehlender Aufsicht über die beteiligten Behörden erhöhte Korruptionsrisiken entstehen.

Venero‘s Deal kam mithilfe der technischen Unterstützung der peruanischen Abteilung des Basel Institute on Governance zustande. Letzteres ist eine NGO, die sich unter anderem auf die Rückführung von Korruptionsgeldern spezialisiert hat. Die Schweizer Behörden haben eingewilligt, die Vereinbarung analog einem ähnlichen Verfahren des Schweizer Rechts zu vollstrecken (sogenannte Strafbefehle). In Peru fehlt bislang jedoch eine Regulierung dieser Verfahrensart.

Mit Blick auf die weiteren laufenden Korruptionsuntersuchungen in Peru ist jedoch festzustellen, dass zukünftig die Beendigung von Verfahren im gegenseitigen Einverständnis mit der Verteidigung zunehmen könnte. Denn die Komplexität der Transaktionen zwischen dem Baukonzern Odebrecht und zahlreichen peruanischen Politikern dürfte die Machenschaften von Venero und Konsorten bei weitem übertreffen.

Stefan Mbiyavanga (Jura-Student an der Universität Basel, hat ein Praktikum beim Basel Institute on Governance in Lima absolviert)