Keine Steuerpflicht für Bildungsmaßnahmen

Ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium hatte unter Bildungsträgern in Deutschland für Aufruhr und Empörung gesorgt: Im Rahmen eines Gesetzes zur Elektromobilität sollten verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft treten, u.a. auch neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer für Bildungsmaßnahmen. Damit wären Bildungsangebote der allgemeinen Erwachsenen- und Weiterbildung umsatzsteuerpflichtig geworden. Betroffen wäre also auch die entwicklungspolitische Bildungsarbeit, wie sie auch die Infostelle macht. Nur unmittelbare berufliche Weiterbildung wäre steuerfrei geblieben. Einige Verbände und Vereine protestierten gegen diese Pläne. Auch die Infostelle hat einen entsprechenden Brief*20190909_Keine Umsatzsteuer für Weiterbildung an den Bundesfinanzminister und an Bundestagsabgeordnete geschrieben.

Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf in einer Stellungnahme vom 20.09. abgelehnt. Er verweist darauf, „dass gerade die allgemeinbildenden Angebote der Weiterbildung einen wesentlichen Beitrag zu gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.“ (https://wb-web.de/aktuelles/bundesrat-fordert-steuerfreiheit.html)

Damit ist die Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Weiterbildungsmaßnahmen wohl vom Tisch.

Annette Brox