Energieministerium will Umweltstudien für Erdölbohrungen einschränken

Damit soll das Recht auf Konsultation eingeschränkt werden. Juan Carlos Ruíz, Anwalt des Instituto de Defensa Legal (IDL) analysiert die Konsequenzen der jüngsten Ankündigung des Ministerium für Energie und Bergbau, dass, um die Investitionen im Sektor der fossilen Brennstoffe zu beschleunigen, die Explorationsarbeiten auf Ölparzellen von den Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) ausgenommen sein werden. Außerdem analysiert er den Stillstand beim Verfahren zur vorherigen Konsultation bei der Parzelle 192, die vor mehr als eineinhalb Jahren angekündigt wurde, sowie die Durchführung des Konsultationsverfahrens auf nationaler Ebene.

 P.- ¿Was halten Sie von den Erklärungen des Energie- und Berbgauministers, Eleodoro Mayorga, dass die Erdölparzellen von den Umweltverträglichkeitsstudien ausgenommen sein werden?

R.- Die Explorationstätigkeiten auf einer Erdölparzelle haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Rechte der indigenen Völker sowie auf die Umwelt, die nur durch die Umweltverträglichkeitsstudien sichtbar gemacht werden können. Das beste Beispiel ist die Parzelle 88, denn ohne eine UVS für dieselbe hätte das Vizeministerium für Interkulturalität niemals von den Auswirkungen Kenntnis nehmen können, die diese auf die in freiwilliger Isolation oder Erstkontakt lebenden Völker haben.

Das Ziel von UVS bezüglich der Erdölparzellen auf den Territorien indigener Völker ist es, ihre Subsistenz zu garantieren und den Einfluss der Explorationstätigkeiten auf diese Völker und mögliche Umweltrisiken einzuschätzen. Gemäß dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) und unter Verweis auf den Fall Sarayaku [Ein Urteil dieser Institution verpflichtete den Staat Ecuador, sich bei diesem Volk zu entschuldigen, es zu konsultieren und zu entschädigen für ein Erdölförderungsprojekt, welches ihr Land in Amazonien schädigte und ihre Leben gefährdete] dienen die UVS dazu, einen möglichen Schaden oder Einfluss zu ermitteln, den ein Entwicklungs- oder Investitionsprojekt auf das Eigentum und die betroffene Gemeinde haben könnte. Das Ziel derselben ist es nicht nur, einen objektiven Wert für die mögliche Auswirkung auf das Land und die Personen zu haben, sondern auch sicherzustellen, dass die Mitglieder der Gemeinschaft von den möglichen Risiken, einschließlich der Umwelt- und Gesundheitsrisiken, erfahren. Auf diese Weise können sie „informiert und freiwillig“ einschätzen, ob sie den Entwicklungsplan oder die vorgeschlagene Investition akzeptieren.

Die Abschaffung der UVS für die Explorationstätigkeiten auf den Ölparzellen erschwert und verhindert die Ausübung des Konsultationsrechts für indigene Völker, weil es das Recht dieser Völker blockiert, die wirklichen Auswirkungen der Konsultationsentscheidung, zu erfahren, so wie es der CIDH anerkennt.

 P.- ¿Was halten Sie von den Äußerungen der Peruanischen Außenhandelsgesellschaft (Comex) bezüglich der Projekte von nationalem Interesse, die von der vorherigen Konsultation ausgenommen sein sollen?

Die Grundrechte schränken die Macht der Regierung und der Unternehmen ein. Der Staat kann nicht beliebig über die Erfüllung der konstitutionellen Rechte verfügen. Artikel 6 der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der zwingend einzuhalten ist, bestätigt u.a., dass die Regierungen die betroffenen Völker immer dann konsultieren müssen, wenn gesetzliche oder administrative Maßnahmen vorgesehen sind, die sie direkt betreffen könnten.

 

Es ist daran zu erinnern, dass die Konvention 169 nicht mit dem Konsultationsgesetz in Kraft trat. Sie trat in Kraft, als der Staat beschlossen hat, sie zu ratifizieren. Entsprechend dem Verfassungsgericht selbst, trat die Konvention 169 in Kraft und ist seit dem 2. Februar 1995 gültig (Rechtsgrundlage 23 der Entscheidung 00025-2009-PI des Verfassungsgerichts). Das Verfassungsgericht ist das oberste Organ zur Auslegung und zum Schutz der Rechte. Und was das Gericht sagt, ist verpflichtend und das erkennt Artikel 82 der Prozessordnung Gesetz Nr. 28237 an. Dementsprechend ist die Behauptung der Regierung, dass die Konsultation erst ab dem 7. September 2011 verpflichtend ist, nicht sicher. Sie unterstellen dies, weil 80 % Amazoniens schon konzessioniert sind. Wenn diese Behauptung sicher wäre, wären diese 80 % nicht von der Konsultationspflicht berührt. Was wären dann zu konsultieren? Nur die Krümel blieben übrig. Diese These ist eine Mogelpackung und hat außerdem ein ganz klares Ziel: die Bandbreite der Entscheidungen, die einer Konsultation unterliegen würden, zu reduzieren. Diese These ist nicht nur illegal, sondern sie versucht auch ein Portfolio von Bergbau- und Erdölkonzessionen von der Konsultation auszunehmen und hat einen entscheidenden Einfluss auf die indigenen Völker.

 P.- Was behindert den Beginn des Prozesses der vorherigen Konsultation auf der Parzelle 192, wenn man berücksichtigt, dass es eine staatliche Verpflichtung ist und dass man sich vor mehr als eineinhalb Jahren verpflichtet hat, für diese Parzelle eine Konsultation durchzuführen?

R.- Was hier behindert ist im Wesentlichen das Fehlen des politischen Willens. Wir stimmen alle darin überein, dass es nichts Schlimmes ist, dass der Staat eine Energiepolitik und die Ausbeutung von Ressourcen betreibt, aber dies kann nicht geschehen, ohne dass die Umwelt und die Rechte der indigenen Völker bewahrt werden.

Dieses Fehlen des politischen Willens schafft eine internationale Verantwortung des Staates hinsichtlich jener Verpflichtungen, die mit der Ratifikation der ILO-Konvention 169 eingegangen wurden.

 

P.- Worin liegt das Fehlen des politischen Willens begründet?

R.- Der Fall der Parzelle 192 ist kompliziert. Die 4 indigenen Organisationen haben fünf Bedingungen aufgestellt, die sinnvoll sind: Entschädigung für die entstandenen sozialen und Umweltschäden, Entschädigung für die Nutzung des Landes, Abhilfe bei Umweltschäden, Ausarbeitung integrierter Diagnosen, um eine Lösung für die Probleme der Zone zu finden und die Titulierung ihrer Territorien.

Die indigenen Völker nutzen die Konsultation, um ihre Agenda aufzustellen, was legitim ist. Dies hat einen Stau ausgelöst, aber auch die Vielschichtigkeit der Konsultation gezeigt, weil es nicht nur ein Problem des Energieministeriums und der Organisationen ist, sondern auch andere Akteure mit beinhaltet.

 

[…] Anhand dieses Falls kann man auch die vom Staat aufgrund seines Desinteresses, seiner Unbeweglichkeit und die Abwesenheit einer umfassenden öffentlichen Politik zum Schutz der indigenen Völker akkumulierten Verbindlichkeiten sehen.

 

P.- ¿Wird dieser Zustand der Blockade des Konsultationsprozess auch dadurch beeinflusst, dass der Staat die Kosten für die Sanierung von 40 Jahren Verseuchung übernehmen müsste?

 

R.- Ja! Es ist ungeheuer, dass es bis 2006 zulässig war, dass die Erdölunternehmen ihre (sehr giftigen, schwermetallbelasteten) Abwässer in die Flüsse leiten konnten. Während dies bei sehr hohen Temperaturen geschieht, wird das Habitat zerstört und Flüsse und Lagunen verseucht, welche nicht nur die Orte sind, wo die Menschen fischen, sondern auch wo sie baden. Dies ist in der Verantwortung nicht nur der Unternehmen, sondern des Staates.

 

In den Vereinigten Staaten ist dies seit den 50er Jahren verboten und wird bestraft. In diesem Fall seit 2006 und weil diese Völker eine Blockade machten, und als Pluspetrol beschloss, wieder einzuleiten, wenn auch nur 20 %. Schließlich beschloss der Staat, die Einleitung in Flüsse zu verbieten.

 

P.- Gibt es bezüglich des dermaßen engen Zeitplans für die Durchführung der vorherigen Konsultation Zeit, dieselbe vor dem Ausschreibungsprozess der Parzelle zu realisieren?

 

R.- Die Ansicht von Perupetrol ist es, das diese in dem Moment durchgeführt wird, wo der Vertrag unterschrieben wird. Die Frage ist: Ist dies der erste administrative Akt, der die indigenen Völker betrifft? Nach meiner und der Ansicht des Instituto de Defensa Legal denken wir, dass dies nicht die erste Entscheidung ist, die Auswirkungen haben kann. Vorher gibt es ein Konglomerat von Entscheidungen, die die indigenen Völker betreffen. Von dem ersten Moment an, wo entschieden wird, eine Parzelle auszuwählen  und zu vergeben, trifft man Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Rechte indigener Völker haben.

 

So wie die Dinge festgesetzt sind, findet die UVS nach der Konsultation statt, es gibt also eine Reihe von Standards, von Regulierungen z.B. in der Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (CIDH), die zwingend zu erfüllen sind, die der Staat nicht respektiert. Die er aber respektieren muss, weil er in seiner Rechtsordnung feststellt, dass das, was der CIDH entscheidet, internes Recht ist.

 

Die UVS ist von entscheidender Bedeutung. Wie sollen sie einer Aktivität zustimmen oder diese ablehnen, wenn man diesen Völkern keine sicheren Informationen über ihre Auswirkungen gibt? Und die einzige Art, darüber etwas zu erfahren, ist mit einer solchen Studie. Außerdem muss diese UVS in Zusammenarbeit mit den indigenen Völkern gemacht werden. Zweitens müssen die sozialen, kulturellen und spirituellen Auswirkungen evaluiert werden. Dies wird in Artikel 7.3 der Konvention 169 verlangt. Für die Kukuma z.B. sind die Flüsse heilig. Es wurden UVS durchgeführt, die nicht an das geltende Recht angepasst sind.

 

P.- In Bezug auf den Runden Tisch zur Entwicklung – so wie dieser angelegt ist, gibt er die Zeit, die vorherige Konsultation durchzuführen, bevor derselbe beendet ist? Ist es eine Strategie der Exekutive, dass sie die Entwicklung desselben so verzögert, dass er die Durchführung der Konsultation stört?

 

R.- Ich bin bezüglich dieser Runden Tische etwas skeptisch. Wenn wir eine Geschichte derselben in diesem Land aufstellen könnten, habe ich den Eindruck, dass sie eine Strategie sind, die Proteste einzufrieren. Aber darüber hinaus ist auch das, was dort vereinbart wird, nicht obligatorisch. Ich glaube auf jeden Fall, dass die Runden Tische allein nicht ausreichen, weil sie mit anderen Lobbystrategien einhergehen müssen.

 

Es sind 19 Jahre vergangen, seit die ILO-Konvention 169 in Kraft getreten ist und fast zwei Jahre, seit die vorherige Konsultation für Parzelle 192 angekündigt wurde. Ich glaube, dass solche Strategien, den Prozess zu weiter verzögern, nicht rechtmäßig sind. Ich glaube, dass der Moment gekommen ist, die Rechte gerichtlich einzuklagen. Die Regierung muss die Rechtsnormen erfüllen und wenn diese Institution sie nicht erfüllen möchte, liegt es bei den Richtern, die Exekutive zu kontrollieren und die Erfüllung derselben durchzusetzen. Im vorliegenden Fall verstößt die Regierung offen und grob gegen eine Konvention, die sie sich verpflichtet hatte zu erfüllen.

 

[…], in diesem Fall wird Macht auf eine Weise ausgeübt, die nicht mit den Verpflichtungen des Staates in Bezug auf die Rechte indigener Völker übereinstimmt.

 

P.- Sie behaupten, dass der Moment gekommen ist, die Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Auf welchem Wege?

 

R.- Auf nationaler Ebene geschieht dies durch die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des Rechts auf Gesundheit, des Rechts auf ein Leben in einer gesunden Umwelt und die gerichtliche Aufforderung an den Staat, dass er dies garantiert. Alles basiert auf dem Konzept, dass die Grundrechte einem besonderen Schutz unterliegen, weil das Leben auf dem Spiel steht.

 

Die Aufgabe der Richter ist es, Rechte zu schützen, weil der Staat bewiesen hat, dass er dies nicht tun möchte. Er hat eine Notstandserklärung hervorgeholt, die den Fakten nach rein rhetorisch ist.

 

Hinsichtlich der gegebenen Verseuchung, ist zu fordern, dass der Teil der Umwelt, der betroffen ist, wieder hergestellt wird und dort, wo das aufgrund der Schwere der Verseuchung nicht möglich ist, ist zu entschädigen. Dies ist im Prinzip die Verantwortlichkeit des Staates, weil er der Garant dafür ist, dass die Angestellten des öffentlichen Dienstes diese Rechte und auch Privatpersonen nicht verletzen. Der Staat muss das Recht schützen, der Staat ist kein Zweck in sich, sondern er ist ein Werkzeug für alle, um die Würde und die Rechte aller zu bewahren.

 

P.- Warum wird in anderen Parzellen wie z.B. Parzelle 169 in Ucayali die vorherige Konsultation durchgeführt und bei 192 nicht?

 

R.- Mein Eindruck ist, dass sie einen Ort gewählt haben, wo es kaum organisierte Zivilbevölkerung gibt. Die Erfüllung der Konvention ist für den Staat nicht beliebig. D.h., der Staat kann nicht verfügen, welche Konsultation durchgeführt wird, und welche nicht. Er muss konsultieren. Und bezüglich der Erdölparzellen sind es 50 Parzellen.

 

Warum bei dieser Parzelle und nicht bei Parzelle 192? Wir alle fragen uns dies. Und über die Konsultationen bezüglich Bergbauaktivitäten auf indigenen Territorien brauchen wir gar nicht sprechen. Dort hat man nichts getan.

 

P.- In Bezug auf die 14 Bergbauaktivitäten, von denen die Regierung erklärt hat, dass sie diese von der vorherigen Konsultation ausnimmt, hat die Vizeministerin für Interkulturalität, Patricia Balbuena, erklärt, dass sie keine Informationen erhalten hat, welche es sind, die ausgenommen sind.

 

R.- Was die Vizeministerin nicht sagt ist, dass, wo sie nicht informiert wurde, sie schweigend zusieht. So funktionieren die Dinge nicht. Der vorherige Energie und Bergbauminister hat es gesagt. Die Botschaft zwischen den Zeilen ist sehr klar. Die vorherige Konsultation, einst gedacht als Mechanismus des Dialogs, der Verständigung, als Raum, die Rechte der indigenen Völker auf der einen und die Notwendigkeit des Staats auf der anderen Seite, Energiebedarf zu erfüllen, miteinander zu harmonisieren, hat sich von einem Moment zum anderen als Hindernis erwiesen. Dies ist die Botschaft: der Dialograum ist hinderlich.

 

Wenn der Staat seine Macht ausübt, muss er dies im Rahmen seiner Kompetenzen tun und ein Teil derselben ist es, zu konsultieren. Wenn ein Staatsangestellter beschließt, eine Erdölparzelle zuzuteilen, oder eine Bergbaukonzession ohne vorherige Konsultation zu vergeben, übt er seine Macht außerhalb seiner Kompetenzen aus und damit wird dieser Verwaltungsakt zu einem willkürlichen Akt.Das ist das Problem. Und das ist es, was das Vizeministerium für Interkulturalität nicht versteht. Es ist nicht so, dass es Herrin über die Konsultation ist und entscheidet, wann es konsultiert oder wann nicht. So funktionieren die Dinge nicht, deshalb gibt es einen Rechtsstaat und die Ausübung dieser Macht ist diesen Normen anzupassen.

 

P.- Die Vizeministerin für Interkulturalität betont, dass es „ im Andenraum keine Selbstidentifizierung (als Indigenas)  gibt”

 

R.- Wie bedauerlich. Es gibt eine Debatte der Verzichtbarkeit auf Rechte, die die Unternehmen mit dem Wohlwollen der Regierung vorantreiben. Es gibt eine Sache, die ich denke, dass sie sie nicht versteht: Die Gemeinschaften befinden sich in einer Situation der Schwäche gegenüber den Unternehmen, es gibt ein enormes Ungleichgewicht der Kräfte. Wenn ein Sektor bezüglich seiner Rechte angegriffen werden kann, muss der Staat dafür eintreten, diese zu schützen. Dies ist die Konsequenz dessen, was sicher sozialer Rechtsstaat nennt.

 

Man hat verschiedene Strategien verfolgt: früher sagte man “Es gibt kein Konsultationsgesetz.“, dann „es gibt keine Regulierungen“ und dann wieder „um ein indigene Volk zu sein, musst Du die Sprache bewahren und auf dem Territorium bleiben“. Jetzt haben sie das Thema der vorherigen Übereinkunft hervorgeholt: “Wenn das Unternehmen und die indigenen Völker sich vorher einigen, lassen wir sie eben“. Was in diesem Fall passiert, ist dass man beginnt, Verträge zu unterschreiben, man gibt ihnen Geld und im Austausch gegen dieses Geld verzichten indigene Völker auf ihre Identität, dies ist böswillig. Dies lässt Nötigung annehmen und es ist beunruhigend, dass man nicht sehen möchte, was dahinter steht. Beruht der Verzicht auf ihre Identität auf ihrem freien Willen oder gibt es eine ganze Kooptierungs-Strategie, eine Strategie von Zwängen? Es ist bedauerlich, dass dieser Sektor des Staates, der dazu berufen ist, diese Sektoren zu schützen, dies nicht sehen will und es hinnimmt.

Es gibt 5000 bäuerliche Gemeinschaften (comunidades campesinas) in diesem Land, die offensichtlich den Anforderungen entsprechen, indigene Völker zu sein. Die Mehrheit derselben sind Nachfahren von Ureinwohnervölkern, die vor der Ankunft der Spanier bereits existierten. Sie bewahren viele Bräuche – es ist festgesetzt, dass man alle oder Teile derselben bewahrt haben muss -, und hier gibt es ein Problem, das nicht verstanden wird: Die Konvention verlangt nicht von Dir, dass Du Dich als indigenes Volk verstehst, die Konvention besagt, dass man sich selbst als Teil eines Volkes versteht, das sich von den anderen unterscheidet, mit einer eigenen Kultur. Es gibt z.B. in Cusco und Puno eine schreckliche Historie, wo „indigen zu sein“ synonym war mit Verachtetwerden, Diskriminierung, also verstehen sie sich nicht als indigen.

 

P.-Bezüglich der Konsultation im Sektor der fossilen Brennstoffe und des Bergbaus, welchen Entscheidungsrahmen haben die indigenen Völker bei der Konsultation?

 

R.-In Bezug auf den Bergbausektor sind die einzelnen Stadien dieser Aktivität die folgenden: Bergbaukonzession, welche in sich schon einen Fallstrick bedeutet, weil niemand die Gemeinschaft informiert, dass das, was unter ihrem Territorium ist, konzessioniert wurde. Danach kommt die Erkundung, danach der Abbau und die Stilllegung der Anlagen.

 

Das Verständnis der Regierung ist es, dass ab der Erkundung konsultiert wird. Die Konzession wird nicht konsultiert. Die Idee, dass die Bergbaukonzession nicht konsultiert werden muss, weil sie keine Auswirkungen hat, entspricht nicht der Wahrheit. Was die Konvention besagt ist, dass konsultiert werden muss, wann immer legislative oder administrative Maßnahmen vorgesehen werden, die direkten Einfluss haben können. Es muss ab der Konzession konsultiert werden.

 

Bei der Erdölaktivität wird konsultiert von dem Moment an, wo das Dekret, welches den Vertrag beinhaltet, genehmigt wird. Nach dem Verständnis von IDL muss vorher konsultiert werden, weil es eine Reihe von Verwaltungsakten gibt, die bereits Rechte betreffen und die konsultiert werden müssten. Die bloße Entscheidung von Perupetrol, eine Parzelle für die öffentliche Vergabe heranzuziehen, muss konsultiert werden.

 

P.- Die Ausrufung des Notstands bei Parzelle 192 wurde auf das Einzugsgebiet des Corrientes ausgedehnt, aber bisher ist der Staat unzureichend aufgetreten. Tatsächlich hat die Vizeministerin für Interkulturalität, Patricia Balbuena, anerkannt, dass man größere Anstrengungen hätte unternehmen müssen.

 

R.- Wenn die Verfassung anerkannt wird, geht der Staat eine Reihe von Pflichten und Rechten ein. Eines von diesen ist das Recht, in einer für das Leben geeigneten Umwelt zu leben, wie es in Artikel 2.22 der Verfassung anerkannt wird. Und darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen, die den Staat verpflichten, den Schutz der Umwelt zu garantieren. Der Staat verfügt über verschiedene Werkzeuge für den Umweltschutz. Eines davon ist die Ausrufung des Notstands. Nach Ansicht von IDL stehen wir vor rein rhetorischen Maßnahmen.

 

Die Gesundheit, das Leben dieser Personen ist betroffen, das sind fundamentale Rechte, die nicht auf bürokratische Prozesse warten können, wo die sofortige Intervention des Staates herausgezögert wird. Was würde z.B. passieren, wenn im Stadtteil San Isidro von Lima plötzlich mit Schwermetallen verseuchtes Wasser und Abwässer austreten würden? Am nächsten Tag würde man diesen Brunnen schließen. Warum erlaubt man dies dort? Hier wird diskriminiert. Der Staat verzichtet auf seine Rolle als Garant von Rechten und in vielen Fällen, müssen wir bedauernd feststellen, dass er sich wie ein “guachimán” der Unternehmen verhält.

 

Quelle: http://servindi.org/actualidad/102848#more-102848

Übersetzt von Elke Rothkopf-Falley