CVR+10: Fort- und Rückschritte im Justizwesen

Die Wahrheitskommission äusserte sich sehr kritisch zur Rolle des peruanischen Justizwesens während des bewaffneten Konflikts von 1980 – 2000 in ihrem Schlussbericht:  “Das Justizwesen erfüllte seine Aufgabe nicht; weder bei der Verurteilung der Verbrechen der subversiven Gruppen, noch beim Schutz der Rechte der festgenommenen Personen, noch bei der Straflosigkeit, mit der die Staatskräfte schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begingen”.

Die Militärjustiz stand dem nicht nach. Ihre Kompetenzen wurden erweitert, um Zivilpersonen zu richten, die unter Terrorismusanklage standen. Die Militärjustiz bekam so ein Gewicht, wie es einer Demokratie nicht gut tut. Dasselbe geschah mit den “Richtern ohne Gesicht” (maskierte Richter) und den Anti-Terrorismus-Gesetzen.

Aus diesen Gründen sprach die Wahrheitskommission mehrere Empfehlungen zur Reform des Justizwesens aus. Die Selbstreformversuche des Systems waren ungenügend. Desalb setzte das Parlament und die Regierung im Oktober 2003 die Kommission zur Reform der Justizadministration ein (CERIAJUS). Nach sechsmonatiger Arbeit übergab die CERIAJUS im April 2004 ihren Abschlussbericht dem damaligen Präsidenten Toledo. Der Abschlussbericht enthielt sehr detaillierte Empfehlungen zur Reform des Justizwesens

10 Jahre nach der Fertigstellung des Berichtes der Wahrheitskommission, sind die Reformbemühungen im Justizwesen weitestgehend zum Erliegen gekommen. Wenige Schlachten wurden auf diesem Gebiet gewonnen, und viele Anzeichen sind da, dass die Justiz wieder den politischen Kräften unterjocht werden soll. Der fehlende politische Reformwille zeigt sich u.a. bei der Ernennung von hohen Richtern aus den Reihen der APRA, was ihre Unabhängigkeit gefährdet; die Rückschritte bei der Demokratisierung der Militärjustiz;  der Abbau der Anti-Korruptions-Behörden (obwohl in jüngster Vergangenheit wieder zurückgefahren); der Rückschritt des Verfassungsgerichtes, beim Schutz fundamentaler Grundrechte, unter anderen. Dazu kommen die Hemmnisse bei der Strafverfolgung der Menschenrechtsverbrechen, was den Weg der Gerechtigkeit für die Opfer unnötig verlängert.

Dennoch sollen auch einige positive Punkte genannt werden  – auch wenn sie isoliert dastehen:

  • Dei Wahl von Friedensrichtern und ein neues Gesetz für die Friedensgerichtsbarkeit
  • Die Veröffentlichung der Gerichtsurteile der Obersten Gerichtshofes auf der Website des Gerichtes
  • Mehr Transparez bei der Wahl von Richtern
  • Ein Sub-System für die Strafverfolgung von Menschenrechtsverbrechen
  • Ein neues Straf- und Arbeitsgesetzbuch
  • Das Urteil gegen Fujimori
  • Mehr Respekt für die interkulturelle Justiz
  • Mehr Geld für das Justizsystem

Alles in allem ist die Bilanz der Umsetzung der Reformkommission nicht positiv. Es gibt einzelne Massnahmen, einige konkrete Verbesserungen aber auch klare Rückschritte im Justizsystem, die uns befürchten lassen, dass wir nicht gut darauf vorbereitet sind, sollte es erneut zu einer Gewaltepoche in Peru kommen.

César Bazán

(Übersetzt und zusammengefasst von Hildegard Willer)