Peru tritt UN-Konvention gegen Verschwindenlassen bei

Nach langem Zögern ist Peru als eines der letzten lateinamerikanischen Länder am 26. September dem „Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen“ beigetreten. Diese „Verschwundenenkonvention“, die im Dezember 2010 in Kraft trat, ist das Ergebnis des Jahrzehnte langen Kampfes der Familienangehörigen von Verschwundenen vor allem aus Lateinamerika. Auch in Peru haben sich Menschenrechtsorganisationen über Jahre für die Ratifizierung der Konvention eingesetzt und jetzt endlich Erfolg gehabt. Mit dem Beitritt erklärt sich Peru auch bereit, dass der die Konvention überwachende „Ausschuss gegen das Verschwindenlassen“ Beschwerden über eventuelle neue Fälle von gewaltsamem Verschwindenlassen entgegennimmt und diese Fälle der peruanischen Regierung mit der Aufforderung vorlegt, Alles zur Rettung der verschwundenen Person zu tun und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die peruanischen Menschenrechtsorganisationen erwarten allerdings von Peru jetzt noch, dass das Land auch die im Artikel 31 der Konvention vorgesehenen umfassenden Beschwerdemöglichkeiten an den Ausschuss anerkennt und damit der Konvention zu ihrer vollen Wirksamkeit verhilft. Im Jahr 2014 muss Peru dem Ausschuss einen umfassenden Bericht darüber vorlegen, wie es die Konvention umgesetzt hat.