Peruanisches Verfassungsgericht unterstützt indigene Dorfgemeinschaft

Wenig Vertrauen in die peruanische Justiz haben – mit gutem Recht – Basisorganisationen in den Anden und im Regenwald. Die jüngste Entscheidung des peruanischen Verfassungsgerichts vom 28.9.2012 lässt positiv aufhorchen.

Die indigene Dorfgemeinschaft Tres Islas im Departament Madre de Dios (dort, wo der kriminelle Goldabbau den Regenwald zerstört) hat nun Recht bekommen, um sich gegen gegen das Eindringen von Holzfälltertrupps und Goldgräber in z.T. offizielle Schutzgebiete wehren zu koennen.

Bis anhin war die Polizei eingeschritten und die Gerichte aktiv geworden, wenn indigene Völker den Zugang zu ihrem Gebiet verboten hatten.

Das peruanische Verfassungsgericht bestätigte nun:

–        Die indigenen Dorfgemeinschaften können selbst bestimmen, wen sie in ihr Territorium „lassen“.

Dieses Recht muss von der Polizei und Regierungsstellen akzeptiert werden.

Das peruanische Verfassungsgericht gründet seine Aussage u.a. auf Artikel 88 der peruanischen Verfassung (Recht auf territoriales Eigentum) und den Artikeln 13 und 14 der Internationalen Konvention 169 (ILO) sowie dem bekannten Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (CIDH, Costa Rica), das in einem Fall einer indigenen Dorfgemeinschaft in Zentralamerika auch dieses Recht verbindlich zugestand.

Papier ist geduldig, aber mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts haben indigene Organisationen ein weiteres Instrument zur Hand, um ihr Territorium und ihr Leben zu verteidigen,

(Heinz Schulze – mit Informationen aus Inforegion, 28.9.2012)