Die Aushöhlung der Consulta Previa

Der Artikel 6 des peruanisches Gesetzes zur Vorab-Konsultation (consulta previa) besagt, gemäß dem Internationalen Abkommen über die Rechte Indigener Völker (ILO 169), dass der Prozeß der Vorab-Konsultation im guten Glauben und den jeweiligen Gegebenheiten angepasst stattfinden soll mit dem Ziel, zu einer Übereinkunft (Absprache) zwischen den Beteiligten zu gelangen.

Es handelt sich also nicht nur um eine Information über  geplante Grossprojekte. Dass aus der Vorab-Konsultation ein Prozeß im gegenseitigen guten Glauben wird: daran glauben heute wohl nur noch MitarbeiterInnen im peruanischen Umweltministerium. Sicher  nicht der peruanische Präsident Humala und das mächtige Ministerium für Energie und Bergbau .  Diese betonen, dass das Recht der betroffenen indigenen Bevölkerung auf Vorab-Konsultation darin besteht, darüber informiert zu werden, was auf ihrem Land geschieht.

In einem Interview mit der englischen Zeitung ” The Guardian#2 (30.5.2013) erklärte der Präsident der peruanischen Erdölfirma Petroperú, Luis Ortigas C.:  „Was wir innerhalb der Konsultation machen müssen ist, ihnen zu sagen, was geschehen wird und wie es passieren wird… Wo kämen wir denn hin, wenn die mitreden würden. Das wäre ja ein Staat im Staate. Es reicht aus, dass die Leute gut über die Vorhaben informiert sind“. Und Präsident Humala betonte u.a.: Wir Autoritäten können und müssen sagen: „Das läuft jetzt so und die Investitionen in Großprojekte laufen und alles ist sicher”. Für Humala  gilt: Ziel muss eine Vorab-INFORMATION sein aber keine Vorab-KONSULTATION.

Eine Einschränkung brachte  Daniel Silva de Andrea (Ex-Chef von Petroperu) an:  die Vorabkonsultationen habe schon eine Bedeutung , nämlich für die kleinen Gruppen der in freiwilliger Isolation lebenden, bisher nicht kontaktierten, nomadischen  Indigene… „aber nur, wenn in deren Lebensraum kein Erdöl vorhanden ist“. (Diario Gestion, Servindi 1.6.2013).

Für die entwicklungspolitische Öffentlichkeits- und Unterstützungsarbeit ist es wichtig, immer und immer wieder auf die Einhaltung einer wirklichen Vorab-Konsultation im Sinne der ILO-Konvention zu drängen und bei allen Vorhaben deutscher Firmen und bundesdeutscher Entwicklungszusammenarbeit darauf zu bestehen. Denn für die indigene Bevölkerung ist dieses Recht eine Überlebensversicherung.

(Heinz Schulze)