Peruaner, die Deutsche werden wollen, müssen ihre peruanische Staatsbürgerschaft ablegen. Ein europäisch-peruanisches Anwaltskollektiv sucht neue Wege, um auch Doppelbürgerschaften zu ermöglichen.
Eines der relevantesten Themen für die in Deutschland lebenden Peruaner ist, dass sie als Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zur Aufgabe der peruanischen Staatsangehörigkeit verpflichtet werden.
Die Gründe, die Peruaner zur Einbürgerung motivieren, sind vielfältig: die Verwurzelung nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland, die Identifikation mit der Gesellschaft oder die Familiengründung. Darüber hinaus kann auch die reibungslose Ausübung eines international ausgerichteten Berufes die Einbürgerung vieler Peruaner motivieren: Peruanische Fachkräfte müssen schwerfälligste Visa-Verfahren für Länder wie England, die USA oder für asiatische Länder durchlaufen, die ihre deutschen Kollegen für den Antritt von Geschäftsreisen nicht benötigen. Ein weiterer Grund für die Einbürgerung von Peruanern ist die Sicherheit, die man als deutscher Staatsangehöriger und damit als europäischer Staatsbürger hat, in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft leben und arbeiten zu können.
Strenges Verbot von Doppelstaatigkeit
Jedoch folgt das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht einem strengen Verbot der Doppel- oder Mehrstaatigkeit, weshalb die einbürgerungswilligen Ausländer bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit die ursprüngliche aufgeben müssen. Dieses Prinzip wird dennoch durch unterschiedliche Umstände gebrochen: Deutschland erlaubt beispielsweise die doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft, wenn Antragsteller Staatsangehöriger von Ländern der Europäischen Gemeinschaft oder der Schweiz sind oder wenn sie den Status von Asylsuchenden, Flüchtlingen, Aussiedlern oder Spätaussiedlern haben. Weiterhin erlaubt Deutschland die Beibehaltung der Herkunftsstaatlichkeit, wenn das Herkunftsland die Aufgabe dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht, die Entlassung in der Regel ablehnt oder wenn dem Verfahren für die Entlassung trotz Bemühungen des Antragstellers unzumutbare Bedingungen entgegenstehen. Auch wird die Beibehaltung erlaubt, wenn die Entlassung nicht in angemessener Zeit entschieden wird oder wenn die Kosten für dieses Verfahren das durchschnittliche monatliche Nettogehalt des Bewerbers übersteigen. Aus diesen Gründen können Bürger mehrerer ausländischer Staaten bei der Einbürgerung ihre Herkunftsstaatlichkeit behalten. Laut Statistiken können fast 50 Prozent der Eingebürgerten ihre Herkunftsnationalität auf diese Weisen behalten. Nicht jedoch die Peruaner, da die Verfassung Perus ausdrücklich das Recht vorsieht, auf die peruanische Staatsangehörigkeit zu verzichten und zwar durch ein einfaches Verwaltungsverfahren.
Peruaner, die auf die peruanische Staatsangehörigkeit verzichten, wenden sich jedoch von ihren finanziellen oder sozialen Interessen in Peru nicht ab, der Verzicht bedeutet nicht einmal, dass diese (nicht mehr) Peruaner aufhören, Botschafter ihrer Kultur in ihrem Gastland zu sein. Vielmehr könnte man sagen, dass diese Bürger durch die Einbürgerung Brücken zwischen den beiden Kulturen und Gesellschaften bilden.
Schwierigkeiten in Peru
Jedoch verursacht der Verzicht auf die Herkunftsstaatsangehörigkeit bei den Peruanern vielerlei Schwierigkeiten: Bei der peruanischen Verwaltung erscheinen sie nicht mehr in den Meldesystemen, weshalb sie bei Verfahren wie beispielsweise einer Erbschaftsnachfolge die Identitätsgleichheit mit den „früheren Peruanern“ beweisen müssen. Ebenso ist die Eröffnung von Bankkonten für einen Ausländer in Peru sehr umständlich und in angesichts dessen, dass die Auslandsperuaner -aus der ganzen Welt- jährlich ca. 2.800 Millionen Euro nach Peru versenden, um ihre Familien wirtschaftlich zu unterstützen, ist die Eröffnung eines Kontos in Peru für sie von großer Bedeutung. Auch wird die Ausübung der Vertragsfreiheit eingeschränkt, indem der Abschluss von manchen Verträgen durch Ausländer von der Erteilung einer Genehmigung der Ausländerbehörde Perus abhängig gemacht wird.
Auch wenn Deutschland an seinem Grundsatz des Verbots der Mehrstaatigkeit festhält, so kann man im Laufe der Zeit eine Änderung der Perspektiven bei der Gesetzgebung in immer mehr Ländern beobachten, in denen für die Einbürgerung die Aufgabe der Herkunftsstaatsangehörigkeit zuvor erforderlich war, die doppelte Staatsbürgerschaft jedoch nunmehr erlaubt ist. Dies ist der Fall von Norwegen, das seit 2020 die Mehrstaatlichkeit in seinen Gesetzen vorsieht. Dies öffnet den Peruanern, die dort im Rahmen deren Einbürgerung auf die peruanische Staatsangehörigkeit davor verzichten mussten, die Möglichkeit, die peruanische Bürgerschaft zurückzuerhalten, ohne die Gesetzgebung ihres Wohnsitzlandes zu verletzen.
Eine vom Kollektiv “Peruanische Nationalität“ -ein Zusammenschluss peruanischer Juristen und Akademiker in Europa- geförderte Änderung von Artikel 8 des peruanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Gesetz Nr. 26574), die die Wiedererlangung der peruanischen Nationalität regelt, kam beispielsweise diesen Peruanern in Norwegen zugute. Denn die Änderung strebte an, dieses Verfahren für gebürtige Peruaner zu erleichtern. Diese Gesetzesänderung trat am 21. Juli 2021 in Kraft und dadurch haben gebürtige Peruaner nunmehr die Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit durch einfachen Antrag und Willenserklärung auch in den peruanischen Auslandsvertretungen wiederzuerlangen.
Für den deutschen Staat würde die Wiedererlangung der peruanischen Nationalität durch einen gebürtigen Peruaner grundsätzlich ein Verstoß gegen den deutschen Grundsatz des Verbots der Mehrstaatigkeit darstellen, der zum automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen würde. Deshalb ist es im Interesse der Gemeinschaft der Peruaner in Deutschland, eine Lösung für diese Problematik zu finden.
Ein bilateraler Vertrag
Eine mögliche Lösung wäre ein bilateraler Vertrag zwischen Deutschland und Peru, der sowohl die Wiedererlangung der peruanischen Staatsangehörigkeit erlauben würde sowie für neue Einbürgerungen die Möglichkeit vorsehen würde, nicht auf die Herkunftsnationalität verzichten zu müssen. Das peruanische Gesetz erlaubt grundsätzlich die Mehrstaatlichkeit, auch für deutsche Bürger.
Zudem besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes zur Ermöglichung der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit durchzuführen. Das Thema wird seit vielen Jahren in der deutschen Politik mit mehr oder weniger Intensität diskutiert. Es gibt selbstredend Aspekte des Völkerrechts, die für eine solche Änderung bewertet werden müssen, wie beispielsweise das anwendbare Steuersystem oder die Zuständigkeit eines Gerichts für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten. Darüber hinaus richtet sich die Diskussion jedoch intensiver dahin, ob eine solche Reform überhaupt zu fördern ist. Die Gegner dieser Änderung argumentieren, dass die Loyalität zur BRD beschädigt wird oder dass sich Bewerber nicht ausreichend zur deutschen Staatsangehörigkeit bekennen würden, weil sie an eine andere Staatsangehörigkeit “gebunden” sind, dies ist jedoch nicht belegt. Im Gegenteil betonen diejenigen, die eine solche Änderung befürworten, die integrative Kraft, die eine solche Reform erzeugen könnte:
Studien (1) und Statistiken (2) zeigen, dass der Verzicht auf die Herkunftsstaatsangehörigkeit das wichtigste subjektive Hindernis für die Einbürgerung in Deutschland ist, also würde eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Sinne der Zulassung der Doppel- oder Mehrstaatigkeit die Zahl der Einbürgerungen wesentlich erhöhen und damit auch das Engagement für Deutschland, das sich in einer stärkeren politischen und bürgerschaftlichen Beteiligung der nunmehr eingebürgerten Deutschen niederschlagen würde. Gibt es sonst ein Zeichen der Integration, das größer ist als die Einbürgerung eines Menschen und die Anerkennung der deutschen Ordnung als die eigene?
Milagros Portocarrero-Psaltiras, Rechtsanwältin
Anmerkungen:
(1) Erkenntnisse der Forschung zu Einbürgerungshemmnissen in Deutschland, erstellt für die Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Dr. Martina Sauer Essen, 15.10.2019, S. 30 ff.
(2) Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie Erkenntnisse zu Optionspflichti-gen Ergebnisse der BAMF-Einbürgerungsstudie 2011, Martin Weinmann, Inna Becher, Christian Babka von Gostomski S. 8
Artículo en español: https://www.infostelle-peru.de/es/articulos-en-espanol/ciudadanos-peruanos-frente-a-la-naturalizacion-en-alemania/
9 Gedanken zu “Wenn Peruaner Deutsche werden”
Sehr geehrter Herr Arias,
entschuldigen Sie die späte Antwort, ich habe Ihr Kommentar erst vor Kurzem gesehen.
Vorab möchte ich meine Freude mitteilen, dass mein Beitrag so viele Menschen erreicht hat , die sich für das Thema interessieren. Ich vermute jedoch, Sie haben meinen vorigen Kommentar nicht gelesen. Mir ist das angestrebte Ziel von Frau Perez, die Unverzichtbarkeit auf die Staatsangehörigkeit zu erreichen, selbstverständlich bekannt. Dass dies zur Konsequenz hätte, dass uns Peruaner bei der Einbürgerung ermöglicht würde, beide Staatsangehörigkeiten zu haben ist mir als deutsche Rechtsanwältin mehr als bewusst. Ich bin aber Juristin und kann nicht übersehen, dass eine solche Änderung der peruanischen Verfassung gegen fundamentale Menschenrechten verstoßen würde, weshalb ich eine Reform in diese Richtung nicht befürworten kann. Zudem wäre es widersprüchlich, die peruanische Verfassung zu loben, weil diese die mehrfache Staatsangehörigkeit erlaubt und eine offene Haltung bezüglich des Erwerbs der peruanischen Staatsbürgerschaft beinhaltet, gleichzeitig jedoch zu verlangen, dass in dieser unser Recht auf Verzicht und damit auf Wechsel der Staatsangehörigkeit abgeschafft wird.
Im Übrigen, auch das deutsche Gesetz erkennt das Recht auf Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit an.
Zudem sieht Ihre Betrachtungsweise (“das Problem liegt daran, dass Länder wie Peru, Kolumbien, Panama und Paraguay in deren Verfassung den ausdrücklichen Verzicht auf die Geburts- und Herkunftsnationalität ermöglicht“) das Problem nicht bei der deutschen Gesetzgebung, die die mehrfache Staatsangehörigkeit grundsätzlich verbietet, sondern bei allen anderen Ländern. In Folge fordern Sie, dass alle betroffene Länder ihre Verfassungen oder Gesetze ändern und die Rechte ihrer Bürger einschränken, damit deren Bürger die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland erreichen können. Im Ergebnis müssen sich die andere Ländern der Gesetzgebung Deutschlands unterwerfen und sich diesen anpassen, damit ein kleiner Anteil ihrer Bürger die in Deutschland leben einen Vorteil bekommen. Was macht man, wenn Deutschland seine Gesetzte wieder ändert, müssen es alle andere Ländern auch tun? Diese Betrachtungsweise kann ich keineswegs mit Ihnen teilen.
Es gibt sicherlich andere Wege, um die doppelte Staatsangehörigkeit zu erreichen und daran arbeiten wir. Zudem, berücksichtigt der von Ihnen vorgeschlagene Weg nur die Konsequenzen für die Peruaner in Deutschland. Haben Sie auch die Konsequenzen für alle anderen Peruaner in anderen Teilen der Welt evaluiert, die davon getroffen sein würden? Deshalb ist für mich der Schwerpunkt hier in Deutschland bzw. der deutschen Gesetzgebung zu legen, und hier die Debatte zu fördern, die nicht nur uns als Peruanern sondern auch anderen Bürgern und Mitgestaltern dieser Gesellschaft zu Gute kommen würde.
Wie gesagt, meine Position ist geleitet von juristisch reifen Analysen und Überlegungen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, dies nicht zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Milagros Portocarrero-Psaltiras
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Portocarrero,
Ihre Aussage stimmt nicht ganz, denn, das Problem liegt daran, dass Länder wie Peru, Kolumbien, Panama und Paraguay in deren Verfassung den ausdrücklichen Verzicht auf die Geburts- und Herkunftsnationalität ermöglicht. Würde hierbei stehen, dass die Geburts- und Herkunftsnationalität unverzichtbar ist, würde Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit zulassen. Ein gutes Beispiel hierfür ist Kuba.
Das Thema verfolge ich seit 2013 nachdem ich mich über Frau Ana Melva Pérez informierte, welche Möglichkeit es gibt, die peruanische Staatsangehörigkeit erneut zu erhalten.
Sie hatte das Thema im peruanischen Kongress vorgetragen und zumindest erreicht, dass die Bedingungen zur Zurückgewinnung der peruanischen Staatsangehörigkeit erleichtert wurden. Hierzu folgende Links:
https://www.nacionalidadperuana.org/
https://diariouno.pe/somos-peruanos-seamoslo-siempre/
Mit freundlichen Grüßen
L.A.
Guten Tag, Horst,
in der Tat ist es so, dass der Erwerb der, in diesem Falle, peruanischen Staatsangehörigkeit, ohne davor eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten zu haben, zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt. Egal, ob man gebürtige oder eingebürgerter Deutscher ist. Unkenntnis oder nicht von den Konsequenzen bewusst zu sein, sogar falsche Information diesbezüglich zu haben führt zu einem Rechtsirrtum, ändert jedoch nichts an der gesetzlich zwingend eintretenden Rechtsfolge: der Verlust. Dies wurde bereits mehrfach vom BVerwG entschieden. Wir sagen es immer wieder in den verschiedenen Foren die an Peruaner gerichtet sind (aus gegebenen Anlass). Ausgewanderte deutsche Staatsangehörige sollten aber auch diesbezüglich intensiv informiert werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Juristisch zutreffend erläutert. Was vielleicht weniger bekannt ist, ist, dass Deutsche ihre Staatsbürgerschaft AUTOMATISCH verlieren, selbst bei Unkenntnis, wenn sie eine ausländische Staatsbürgerschaft annehmen (z.B. die peruanische) ohne ZUVOR eine BEIBEHALTUNGSGEBEHMIGUNG aus einem erfolgreich durchlaufen deutschen Beibehaltungsverfahren in der Hand zu haben. Viele Auslandsdeutsche haben auf diese Weise ihre deutsche Nationalität VERLOREN!
Diese Gefahr besteht selbstverständlich auch für Ex-Peruaner mit einem deutschen Pass!
Das Ergebnis des deutschen Beibehaltungsverfahren, das langwierig und teuer ist, beruht indes auf einer Ermessensentscheidung oder (nach diesseitigem Kenntnisstand) besser gesagt meist auf Beamtenwillkür.
Fakt ist ergo, dass der deutsche Gesetzgeber die Deutschen NICHT vor dem Verlust ihrer Staatsbürgerschaft schützt (wohl aber vor einem zu geringen Krümmungsgrad von Salatgurken und anderem Unfug)! Der deutschen Politik ist dies seit Dekaden bekannt, und sie unternimmt NICHTS dagegen!
SCHANDE! VERGÜENZA!!
Sehr geehrter Herr Julio,
vielen Dank für Ihre Worte. Sie können gerne die Seite des Kollektivs “Nacionalidad Peruana” in Facebook besuchen, (https://www.facebook.com/groups/nacionalidadperuana/) wir veröffentlichen immer wieder Information bezüglich dieser Thematik. Konkrete Aktionen werden auch dort bekannt gegeben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Milagros Portocarrero-Psaltiras
Rechtsanwältin
Buenas tardes y gracias por sus palabras. La posición de la señora Perez va dirigida desde hace varios años a reformar la Constitución Peruana y hacer la nacionalidad peruana irrenunciable, para que así Alemania, y quizás otros países, no tengan otra opción que dimitir de la renuncia. Sin embargo, se deja de lado que el derecho a la Renuncia a una nacionalidad, cualquiera que fuera, -siempre y cuando no devenga en apatridia- es un derecho fundamental reconocido por la Declaración Universal de los Derechos Humanos y por la Convención Americana de Derechos Humanos (Pacto de Costa Rica), ambos de carácter vinculante para el Estado Peruano. Considero que una reforma de la constitucion peruana en ese sentido estaría recortando derechos fundamentales a los ciudadanos peruanos. Adicionalmente, tenemos que tomar en cuenta que son reformas que generan efectos para todos los ciudadanos, no solo los que se encuentren en Alemania, con lo cual, por solucionar el problema de algunos podrían recortarse derechos o dificultar la ejecución de derechos de otros ciudadanos en otros paises u otras situaciones. Cualquier reforma que se haga en la legislación peruana tiene que tener esto en cuenta, A mi parecer, la irrenunciabilidad no es una solución por los motivos antes mencionados, pero existen otras alternativas.
Adicionalmente, y tomando en cuenta que Perú si permite la multiple nacionalidad y sabiendo que es una exigencia de la legislación alemana la de renunciar a la nacionalidad de origen, consideramos que debemos fomentar el debate en este país para lograr los objetivos comunes: la legislación peruana no es el problema preponderante, sino la legislación alemana. Por eso, y conscientes de que no es una tarea fácil, queremos exponer alternativas para solucionar esta problemática logrando que se nos den más derechos y no recortando éstos.
Puede ver más información al respecto en nuestro colectivo en Facebook:
https://www.facebook.com/groups/nacionalidadperuana/
Muchas gracias por su atención y un saludo cordial,
Milagros Portocarrero-Psaltiras
Rechtsanwältin
Muy interesante la información, pero me quedan más dudas al respecto, porque hace poco, en este artículo para RPP, Ana Melva Perez, abogada peruana radicada en Munich, sostiene que el tema no es bilateral, sino más bien un tema en la legislación peruana. https://rpp.pe/mundo/actualidad/alemania-peruanos-se-ven-obligados-a-renunciar-a-su-nacionalidad-noticia-1363861
Sehr interessant und relevant für viele. Gut zusammengefasst auf dem Punkt gebracht. Wie kann man diese Initiative unterstützen? Unterschrift sammeln?
Sehr interessant und informativ.