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Erfahrungen mit dem Deutsch-Peruanischen Gegenwertfonds
Peru
ist seit über 30 Jahren Schwerpunktland deutscher Entwicklungshilfe und hatte
Anfang der 90er Jahre gegenüber Deutschland einen Schuldenstand von ca. 1
Milliarde DM. Davon waren 700 Millionen DM Schulden bei der Bundesregierung.
Von diesen öffentlichen Schulden stammten ca. 90% aus Entwicklungshilfe-Krediten.
Ab Mitte der 90er Jahre erließ die Bundesregierung in kleinen Schritten Teile der Schulden bestimmter Länder auf dem Weg einer Schuldenumwandlung. Von 1994 bis 2001 wurden peruanische Schulden in Höhe von insgesamt ca. 174 Millionen EURO (ca. 340 Mio. DM) umgewandelt, d.h. erlassen. Dabei waren (mit einer Ausnahme) immer staatliche Projekte Nutznießer der Gelder, die durch die Schuldenumwandlungen in Peru zur Verfügung standen.
1. Wie funktioniert eine Schuldenumwandlung – und wem nützt sie?
Die Bundesregierung vereinbart mit dem Schuldnerland die Streichung eines Schuldtitels. Die Regierung des Schuldnerlandes muss einen Gegenwert dieses Schuldtitels in einheimischer Währung (nicht in Devisen) in einen Fonds bezahlen. Der Gegenwert entspricht meist nicht dem ursprünglichen Wert des Schuldtitels und wird von der Gläubigerseite festgelegt. (Im Falle der Schuldenumwandlungen Deutschland-Peru waren dies anfangs 30%, später 40% des Schuldtitels.) Über die Verwendung der Fonds-Mittel wird eine Vereinbarung getroffen. Nachdem die vereinbarte Umwandlung vollzogen ist, sind diese Schulden getilgt.
Bei Schuldenumwandlungen durch die Bundesregierung werden die durch die Umwandlung freiwerdenden Mittel der Regierung des Schuldnerlandes für ein (gemeinsam) bestimmtes Projekt überlassen. Dies führt nach unserer Meinung und der unserer Partner in Peru zur Stärkung der Regierungen der Schuldner-Länder, die für das Problem mitverantwortlich sind. So flossen z.B. 1997 Mittel aus einer deutsch-peruanischen Schuldenumwandlung in die Kasse des staatlichen Infrastruktur- und Entwicklungs-Programms FONCODES, eines (Wahlkampf-) Instruments von Präsident Fujimori zur Sicherung seiner Macht.
Der Koordinierungskreis „Peru – Entwicklung braucht Entschuldung“ und seine in der „Mesa de Trabajo ‚Deuda y Desarollo Perú‘“ zusammengeschlossenen Partnerorganisationen hatten schon seit Mitte der 90er Jahre immer wieder gefordert, mit den Geldern aus Schuldenerlassen Gegenwertfonds mit zivilgesellschaftlicher Beteiligung zu bilden. (Nichtregierungs-)Organisationen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sollten an der Entscheidung über Zweckbestimmung und Verteilung der Mittel der Fonds beteiligt sein. Dadurch sollten die Mittel auch bzw. vorwiegend Entwicklungsprojekten nichtstaatlicher Organisationen zugute kommen
Schließlich erklärte sich das BMZ 1999 bereit, einen solchen Gegenwertfonds für Kleinprojekte in Höhe von 13 Mio. DM (Teilsumme des Gegenwerts von 29,5 Mio. DM der Schuldenumwandlung von 1999) zu bilden. Dies wurde mit der peruanischen Regierung so vereinbart. Zu näheren Verhandlungen über den Fonds kam es durch die Auseinandersetzungen in Peru um die (gefälschten) Wahlen und den Abgang von Fujimori und auch in der Zeit der Übergangs-Regierung nicht.





