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Begnadigung Fujimori: schwaches Urteil aus Costa Rica

Ausgerechnet zu Heiligabend 2017 begnadigte der frühere Präsident Pedro Pablo Kuczynski seinen Vor-vor-vorgänger im Amt, Alberto Fujimori. Peruanische Menschenrechtsgruppen baten den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDDHH) in Costa Rica daraufhin, sich zu den beim CIDDHH anhängigen Massakern von Barrios Altos und La Cantuta zu äußern. In beiden Fällen ist Alberto Fujimori als Letztverantwortlicher angeklagt. Zugleich haben die Menschenrechts-Opfer eine Verfassungsklage in Peru selber gegen die Begnadigung in die Wege geleitet.
Inzwischen ist das Urteil aus Costa Rica gefallen. Der Jurist César Bazán Seminario, Vorstandsmitglied der Infostelle Peru, kommentiert das Urteil.

Am 30. Mai 2018 verkündete der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil zur Begnadigung von Alberto Fujimori in Bezug auf dessen Rolle bei den Massakern von Barrios Altos und La Cantuta. Das Urteil entsprach nicht den Erwartungen der klagenden Menschenrechtsgruppen. Obwohl die Begnadigung Fujimoris keinen juristischen, sondern einen politischen Hintergrund hatte – der damalige Präsident Pedro Pablo Kuczynski wollte damit seine eigene Amtsabsetzung verhindern –, entschied der Interamerikanische Menschengerichtshof eher lasch.
Das Gericht verpasste die Gelegenheit zu einer klaren Stellungnahme aus und spielte den Fall an die peruanische Justiz zurück. Die Richter aus Costa Rica geben der peruanischen Justiz bei der Beurteilung der Begnadigung folgende Einwände ins Buch:
Bis zum 29. Oktober 2018 müssen die Parteien (Staat und die Vertreter der Opfer) darüber berichten, wie weit die peruanische Verfassungsklage gegen die Begnadigung fortschritten ist. Falls es kaum Fortschritte gäbe, darf der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte erneut über die Begnadigung Fujimoris urteilen.
Die Richter aus Costa Rica betonen, dass die Verpflichtung der peruanischen Justiz, schwere Menschenrechtsvergehen zu ahnden, auch nach der Begnadigung bestehen bleibt. Bei der Begnadigung dürfe auch nicht nur die Gesundheit Fujimoris zugrunde gelegt werden. sondern auch die Auswirkungen einer Begnadigung auf die Opfer oder auf ausstehende Entschädigungszahlungen. Das Recht des Begnadigten müsse gegen das Recht auf Zugang zur Justiz abgewogen werden.
Das sind positive Einwände vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, die die Opfer in ihrem Kampf um Gerechtigkeit unterstützen. Wir warten noch auf das Urteil des Verfassungsgerichtes gegen die Begnadigung. Die hauptsächliche Auseinandersetzung wird an peruanischen Gerichten geführt werden – und gerade die sind momentan durch verschiedene Korruptionsaffären an einem Tiefpunkt angelangt.

César Bazán Seminario

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